5.3. 5.3.1. Der Beschwerdeführer bringt demgegenüber vor, es sei zwingend erforderlich, dass der Einfluss psychophysischer bzw. psychosozialer Belastungssituationen, wie insbesondere der Druck und der Stress durch die Arbeitsbelastung an sich, auf die epileptischen Anfälle und damit seine Arbeitsfähigkeit eingehend abgeklärt würden (vgl. Beschwerde S. 7 ff.).