Die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit sei aufgrund von kognitiven Defiziten um 40 % eingeschränkt, in einer angepassten Tätigkeit hingegen nur um 20 %. Eine optimal angepasste Tätigkeit bestünde in einer leichten bis mittelschweren körperlichen Tätigkeit in wechselnder Körperhaltung ohne Zwangshaltungen (vermehrtes Bücken, Kauern oder Hocken) und ohne eine vermehrte Belastung beider Kniegelenke, bspw. durch knieende Tätigkeit oder Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr (wie Besteigen von Treppen, Leitern oder Gerüsten) (vgl. VB 285.1 S. 7 ff.).