führers (vgl. Beschwerde S. 5 f.) – im Falle eines rentenausschliessenden Invaliditätsgrades einem Entscheid über den Invalidenrentenanspruch noch vor Prüfung des Anspruchs auf berufliche Massnahmen bzw. dem Abschluss solcher Massnahmen nicht entgegensteht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_207/2018 vom 16. April 2018 E. 3.2.4).