2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 1. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 01.02.2024 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Das Verfahren sei zur Neuverfügung nach Abschluss der beruflichen Massnahmen und nach weiteren Sachverhaltsabklärungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Eventualiter zu 2. hiervor sei dem Beschwerdeführer ab 26.05.2017 eine volle Invalidenrente zuzusprechen, soweit er nicht bereits IV-Tag- gelder gestützt auf Art. 29 Abs. 2 IVG bezogen hat.