Es sei eine Verstärkung der immunsuppressiven Therapie der chronischen Polyarthritis notwendig, bevor von einer Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ausgegangen werden könne. Aufgrund der anzunehmenden Therapiedauer sei von einer vollen Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. Dezember 2023 auszugehen (VB 74.1, S. 10). Es sei davon auszugehen, dass die Arbeitsfähigkeit ab 1. Januar 2024 wieder zu 100 % gegeben sei (VB 74.1 S. 11).