3.2. Der von Dr. med. B._____ referenzierten und von der Krankentaggeldversicherung eingeholten – als Assessment bezeichneten – rheumatologischen Beurteilung durch die SMAB AG vom 29. September 2023 ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer diverse degenerative Befunde vorliegen würden, welche jedoch in der Vergangenheit nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit geführt hätten. Seit Anfang 2022 bestehe indes eine seronegative chronische Arthritis. Auch in der aktuellen klinischen Untersuchung vom 19. September 2023 hätten sich klinische Hinweise einer Persistenz der entzündlichen Aktivität der rheumatologischen Grunderkrankung finden lassen.