) sei davon auszugehen, dass nach einer Phase der vollen Arbeitsunfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten "im Sommer 2023" und nach einer "Therapieoptimierung" ab Oktober 2023 eine Verbesserung des Gesundheitszustands eingetreten sei. Ab diesem Zeitpunkt sei von einer vollen Arbeitsfähigkeit für eine angepasste Tätigkeit auszugehen (VB 81, S. 3).