Oktober 2022 keine Arbeitsfähigkeit mehr (VB 81, S. 2). Ausgehend von der Einschätzung in der von der Krankentaggeldversicherung bei der SMAB AG, Bern, eingeholten rheumatologischen Beurteilung von Dr. med. C._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Rheumatologie, vom 29. September 2023 und unter Berücksichtigung des Verlaufsberichts der behandelnde Ärzte des Beschwerdeführers vom 27. November 2023 (VB 80, S. 2 ff.) sei davon auszugehen, dass nach einer Phase der vollen Arbeitsunfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten "im Sommer 2023" und nach einer "Therapieoptimierung" ab Oktober 2023 eine Verbesserung des Gesundheitszustands eingetreten sei.