2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 7. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 5. Februar 2024 aufzuheben und es sei diese zu verpflichten, berufliche Massnahmen durchzuführen und den Rentenanspruch neu abzuklären. "2. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: