Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 20. März 2023 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an, nachdem die Beschwerdegegnerin ein erstes Leistungsbegehren des Beschwerdeführers vom 3. Juli 2017 mit Verfügung vom 28. Mai 2018 abgewiesen hatte. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab.