8C_170/2021 vom 23. September 2021 E. 5.1.2.1; ). Der angewandte und unumstritten gebliebene Tabellenlohn des Kompetenzniveaus 1 der LSE basiert nämlich auf einer Vielzahl von geeigneten leichten Tätigkeiten, die vorwiegend im Sitzen ausgeführt werden können (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_715/2022 vom 8. März 2023 E. 7.2.1 und 10.4.2.1; 9C_502/2021 vom 4. August 2022 E. 3.2.3; 8C_219/2019 vom 30. September 2019 E. 5.2), womit trotz der qualitativen Einschränkungen von einem genügend breiten Spektrum an zumutbaren Verweistätigkeiten auf dem massgeblichen ausgeglichenen Arbeitsmarkt auszugehen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_502/2021 vom 4. August 2022 E. 3.2.3).