schen den Operationen des Beschwerdeführers Phasen einer 100%igen Arbeitsfähigkeit bestanden hatten (vgl. E. 4.1. hiervor). Gestützt auf die RAD-Beurteilungen von Dr. med. B._____ ist damit in der angestammten Tätigkeit seit dem 10. Mai 2019 von einer dauerhaften 100%igen Arbeitsunfähigkeit und in einer angepassten Tätigkeit ab dem 10. Mai 2019 von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit und spätestens seit August 2022 wieder von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers auszugehen.