Umgebung körperlich leicht, überwiegend sitzend, ohne Knien, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüste, Leitern und Dächer, ohne repetitives Begehen von Treppen oder unwegsamem Gelände und ohne Tätigkeiten, die mit Stössen, Erschütterungen und Vibrationen verbunden seien (VB 63 S. 2).