Rein medizinisch-theoretisch sei von einer mittelfristig ungünstigen Prognose auszugehen, wenn nicht eine Umstellung des Betriebes möglich sei (VB 63 S. 1). In einer angepassten Tätigkeit habe ab dem 10. Mai 2019 bis zum 25. Mai 2020 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit und anschliessend in einer rein sitzenden Tätigkeit bis aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit, unterbrochen von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit nach der Operation vom 1. März 2021 bis zum 14. Juli 2021, vorgelegen. Im Detail sei eine angepasste Tätigkeit in einer barrierefreien -5-