4.1.1. In seiner Aktenbeurteilung vom 29. September 2021 hielt der RAD-Arzt Dr. med. B._____ fest, in der angestammten Tätigkeit bestehe seit dem Unfallereignis vom 10. Mai 2019 bis Ende September 2021 (sechs Monate nach der letzten Operation) eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit. Über einen anschliessenden Wiedereinstieg in ein 50%-Pensum könne keine reliable Vorhersage abgegeben werden. Rein medizinisch-theoretisch sei von einer mittelfristig ungünstigen Prognose auszugehen, wenn nicht eine Umstellung des Betriebes möglich sei (VB 63 S. 1).