2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 7. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung vom 7. Februar 2024 sei teilweise aufzuheben und dem Versicherten sei auch ab dem 2. August 2022 eine unbefristete halbe Rente zu gewähren. 2. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung teilweise aufzuheben und die Streitsache zur Vornahme von ergänzenden medizinischen und erwerblichen Abklärungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.