1. Der 1969 geborene, als selbstständiger Landwirt tätige Beschwerdeführer meldete sich am 13. November 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und führte eine Abklärung auf dem Landwirtschaftsbetrieb des Beschwerdeführers durch. Nach Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 7. Februar 2024 eine befristete ganze Rente vom 1. Mai 2020 bis am 30. November 2022 zu.