Gemäss Bericht der Psychotherapeutin des Sohnes der Beschwerdeführerin vom 31. Oktober 2023 sei bei diesem eine einschneidende Veränderung eingetreten, welche sich in den neurophysiologischen Wahrnehmungsverarbeitungsprozessen und seinem Ausdruck sowie seiner Regulation der Emotionen auswirke (Beschwerde S. 7; vgl. VB 29). Der Verlauf der gesundheitlichen Beeinträchtigung sei schwer vorhersehbar, da die vorhandene Interaktions-, Kommunikations- und Wahrnehmungsstörung weitere Beeinträchtigungen in zunehmendem Ausmass zur Folge habe (vgl. Beschwerde S. 8).