Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend EO (Einspracheentscheid vom 2. Februar 2024; Betreuungsentschädigung) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die Beschwerdeführerin meldete sich am 6. Oktober 2023 unter Hinweis auf eine dreiwöchige Therapie ihres 2019 geborenen Sohnes durch ihre Arbeitgeberin bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug einer Betreuungsentschädigung im Zeitraum vom 8. Januar bis 27. Januar 2024 an. Nach Rücksprache mit dem BSV lehnte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch auf Betreuungsentschädigung mit Verfügung vom 10. November 2023 sowie mit Einspracheentscheid vom 2. Februar 2024 ab.