Eine möglicherweise zusätzliche spezifische ADHS-Symptomatik wäre medikamentös behandelbar, was die Prognose eher verbessern würde. Eine wesentliche zusätzliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit durch ein ADHS würde nicht bestehen beziehungsweise sei in der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bezüglich angepasster Tätigkeit im Rahmen des diagnostizierten POS bereits berücksichtigt (VB 125). Die durch Dr. med. C._____ attestierte 70 bis 80%ige Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ab dem Begutachtungszeitpunkt (E. 3.1.) ist nachvollziehbar.