Die von ihr bestätigte reduzierte Belastbarkeit hat der Gutachter, wie hiervor bereits erwähnt (E. 7.3.1.), zudem bereits berücksichtigt. In seiner ergänzenden Stellungnahme vom 22. August 2023 führte der Gutachter auch nachvollziehbar aus, dass die Symptome des POS und des ADHS sich teils überschneiden würden und im Gutachten bei der Beschreibung der adaptierten Tätigkeit mitberücksichtigt worden seien. Eine möglicherweise zusätzliche spezifische ADHS-Symptomatik wäre medikamentös behandelbar, was die Prognose eher verbessern würde.