7.3. 7.3.1. Im März 2022 hatte die behandelnde Psychiaterin Dr. med. H._____ sodann erstmals ein "POS(Geburtsgebrechen) - Entwicklungsstörung ICD 10 F81" diagnostiziert. Dieses könne den ungünstigen Verlauf der psychischen Störung und die schwer reduzierte Belastbarkeit erklären. Sie attestierte dem Beschwerdeführer in allen Tätigkeiten eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (Bericht vom 31. März 2022 in VB 95 S. 1 und 3). Auch der Gutachter erwähnte ein POS und wertete dieses als eine der bestehenden Belastungen (VB 106.1 S. 28). Weiter führt er aus, die schulische Entwicklung sei gemäss eigenen Angaben des Beschwerdeführers unauffällig verlaufen.