retrospektiv nicht sicher beurteilen (VB 106.1 S. 29), weshalb Dr. med. C._____ ab dem Begutachtungszeitpunkt von einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig leichte Episode, und unter Berücksichtigung aller Komponenten (Komorbidität mit Kombination aus akzentuierten Persönlichkeitszügen mit erhöhter Kränkbarkeit, hirnorganischer Komponente und rezidivierender depressiver Störung, sowie einer Selbstlimitierung; VB 106.1 S. 25) von einem knapp mittelgradigen Ausprägungsgrad der psychischen Gesundheitsbeeinträchtigung ausging (VB 106.1 S. 25).