vgl. auch den Bericht der Klinik E._____ vom 19. November 2021 in VB 87 S. 2, worin zudem ausgeführt wurde, beide Partner und die Ehe seien seither sehr belastet. Die Symptomatik des Beschwerdeführers habe sich seit diesem Zeitpunkt wieder verstärkt). Im Bericht vom 28. März 2023 führte Dr. med. H._____ weiter aus, dass sich der Beschwerdeführer vor ein paar Monaten von der Ehefrau getrennt habe und dass das und die ungewisse berufliche bzw. finanzielle Situation -8- zu einer erheblichen Verschlechterung seines psychischen Zustands geführt hätten (VB 117).