Beim Kündigungsschreiben der G. AG _____ vom 15. Mai 2023 handle es sich naturgemäss nicht um ein medizinisches Dokument. Es gebe keine Auskunft über die genaue Tätigkeit. Anzunehmen sei, dass eine Tätigkeit bei einer Sicherheitsfirma nicht dem von ihm im Gutachten beschriebenen Profil einer optimal angepassten Tätigkeit entspreche. Die neu eingereichten Dokumente und Informationen würden nicht zu einer Änderung der gutachterlichen Einschätzung führen. Weitere Abklärungen seien nicht angezeigt. An der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit werde festgehalten (VB 125). -6-