Die Symptomatik des anamnestisch beschriebenen frühkindlichen psycho-organischen Syndroms (POS) und des neu diagnostizierten ADHS würden sich teilweise überschneiden und seien im Gutachten bei der Beschreibung einer adaptierten Tätigkeit mitberücksichtigt worden. Eine möglicherweise zusätzliche spezifische ADHS-Symptomatik wäre medikamentös behandelbar, was die Prognose eher verbessern würde. Eine wesentliche zusätzliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit durch ein ADHS bestehe nicht beziehungsweise sei in der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bezüglich angepasster Tätigkeit im Rahmen des diagnostizierten POS bereits berücksichtigt worden. Beim Kündigungsschreiben der G. AG ___