tuell wenig fordernden Hilfstätigkeit mit berechenbarer und gleichmässig über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit verteilter Stressbelastung, konstanten und wohlwollenden Vorgesetzten, ohne erhöhte interpersonelle Anforderungen oder erhöhtes Konfliktpotential, ohne Alleinverantwortung und ohne oder mit wenig Kundenkontakt acht Stunden pro Tag mit einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit von circa 20 bis 30 % und daher zu 70 bis 80 % arbeitsfähig. Die Einschränkung sei durch eine erhöhte Erschöpfbarkeit beziehungsweise einem erhöhten Pausenbedarf aufgrund der Reizbarkeit / emotionalen Instabilität / inneren Anspannung begründet (VB 106.1 S. 28 f.).