RAD-Arztes med. pract. D._____ vom 18. August 2017 zugrunde. Dieser führte aus, dass die psychische Problematik in allen vorliegenden ärztlichen Berichten als reaktiv auf den Arbeitsplatzkonflikt bezeichnet und als Anpassungsstörung eingestuft worden sei, weshalb eine anhaltende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit im Sinne des IV-Gesetzes sowohl hinsichtlich der angestammten Tätigkeit als Logistiker als auch bezüglich anderer Arbeiten verneint werden müsse (VB 27).