Im Vorbescheidverfahren stellte sie dem Gutachter Ergänzungsfragen, welche dieser mit Schreiben vom 22. August 2023 beantwortete. In der Folge sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 8. Februar 2024 eine vom 1. Juni 2021 bis 31. März 2023 befristete ganze Rente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. März 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung vom 08.02.2024 sei dahingehend zu korrigieren, dass dem Beschwerdeführer auch nach dem 31.03.2023 eine Rente der Invalidenversicherung zugesprochen wird.