1.2. Am 23. Dezember 2020 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an und machte sinngemäss eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geltend. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte eine Beurteilung ihres RAD ein und liess den Beschwerdeführer durch Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, begutachten (Gutachten vom 9. Dezember 2022). Im Vorbescheidverfahren stellte sie dem Gutachter Ergänzungsfragen, welche dieser mit Schreiben vom 22. August 2023 beantwortete.