Die Krankentaggeldversicherung liess den Beschwerdeführer sodann durch Dr. med. B._____, Facharzt für Neurologie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 9. Februar 2018). In der Folge verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. Juli 2018 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.