1. 1.1. Der 1984 geborene und zuletzt als Logistik-Mitarbeiter tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich im April 2017 erstmals bei der Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf ein Burnout, Angst und Depressionen zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und führte Frühinterventionsmassnahmen durch. Die Krankentaggeldversicherung liess den Beschwerdeführer sodann durch Dr. med.