Hinsichtlich des dem Beschwerdeführer verbliebenen Pensums von 80 % ist darauf hinzuweisen, dass der standardisierte Median-Bruttolohn von Männern ohne Kaderfunktion mit einem Teilzeitpensum von 75 bis 89 % gemäss Tabelle T18 (Monatlicher Bruttolohn nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht) der LSE 2018 im Vergleich zu einem Vollpensum (ab 90 %) sogar um 5 % höher liegt (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_174/2023 vom 5. Oktober 2023 E. 10.4; 9C_49/2023 vom 30. März 2023 E. 7.4.2). Schliesslich zu berücksichtigen ist, dass ein Alter von knapp 54 Jahren, wie der Beschwerdeführer es zum Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns im August