Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf die Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Total, Kompetenzniveau 1, und unter Berücksichtigung einer Arbeitsfähigkeit von 80 % in einer angepassten Tätigkeit ein Invalideneinkommen von Fr. 52'652.00. Dabei resultierte eine Erwerbseinbusse von Fr. 33'479.00, was einem nicht rentenbegründenden Invaliditätsgrad von 39 % entspricht (Art. 28 Abs. 2 IVG; VB 289 S. 6).