Dagegen ist dem orthopädischen Teilgutachten des ZIMB zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer bei der Untersuchung der Wirbelsäule in sämtlichen Abschnitten eine massiv bis vollständig eingeschränkte Beweglichkeit gezeigt habe, doch sei die bei der fokussierten Prüfung verminderte Kopfrotation bei Ablenkung ohne relevantes Defizit gelungen (VB 224.5 S. 8). Die Angabe im Bericht des RAD- Arztes Dr. med. B._____ vom 28. Juni 2023 betreffend den Austrittsbericht des Kantonsspitals C._____ vom 10. Mai 2023, es habe vom 4. Januar 2021 bis zum 4. August 2023 (und weiterhin) eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden