Dies gelte auch nach Ablauf der üblichen mehrmonatigen postoperativen Rehabilitationsphase, da aufgrund der schweren Wirbelsäulenveränderungen eine andauernde erhebliche Minderbelastbarkeit der Wirbelsäule bestehe. Seit der HWS-Operation im Februar 2021 bestehe keine Arbeitsfähigkeit mehr, das heisse auch ab September 2021 andauernd bis dato und weiterhin (VB 279 S. 3).