verschlechterung dokumentiert, weshalb aufgrund des seither ungünstigen medizinischen Verlaufs nicht auf die Arbeitsfähigkeitsbeurteilung im Gutachten abgestellt werden könne. Somit sei retrospektiv auch ab September 2021 andauernd eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit für angepasste leichte Tätigkeiten ausgewiesen. Aus denselben Gründen sei auch zukünftig keine arbeitsfähigkeitsrelevante Zustandsverbesserung mehr zu erwarten. Dies gelte auch nach Ablauf der üblichen mehrmonatigen postoperativen Rehabilitationsphase, da aufgrund der schweren Wirbelsäulenveränderungen eine andauernde erhebliche Minderbelastbarkeit der Wirbelsäule bestehe.