3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre ZIMB-Gut- achten vom 28. September 2021. Dieses umfasst eine allgemeinmedizinische, eine psychiatrische, eine orthopädische, sowie eine neurologische Beurteilung. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 224.1 S. 8 f.):