Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch das Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen (ZIMB), Schwyz, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 28. September 2021). Mit Verfügung vom 15. Dezember 2022 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Januar 2020 und vom 1. Februar 2021 bis zum 31. August 2021 eine ganze Rente zu. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 31. Januar 2023 Beschwerde. Mit Eingabe vom 24. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei als gegenstandslos geworden von der Kontrolle abzuschreiben und reichte eine gleichentags