28 Abs. 1 lit. c IVG). Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 2. Februar 2024 (VB 52) daher zu Recht jeweils eine ab dem 1. April bis am 31. Oktober 2020 und ab dem 1. August 2021 bis am 31. Mai 2022 befristete ganze Rente zugesprochen. 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.