5.4. Nach der erwähnten Operation im Mai 2021 habe sich bereits Ende Juni 2021 ein regelrechter Verlauf gezeigt. Der Beschwerdeführer habe bereits keine Analgetika mehr einnehmen müssen. Da aber erst noch eine Teilbelastung an Gehstöcken möglich gewesen sei, wurde nachvollziehbar eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert (Bericht von Dr. med. D._____ vom 29. Juni 2021 in VB 26.6). Im Dezember 2021 wurde weiter ausgeführt, es gehe dem Beschwerdeführer gut, das Kniegelenk selbst würde wenig Beschwerden bereiten. Das Knie sei reizlos (Bericht von Dr. med. D._____ vom 8. Dezember 2021 in VB 31.19)