vgl. auch den Bericht von Dr. med. D._____ vom 29. Juni 2021 in VB 26.6) nachvollziehbar. Erst nach der Operation im Mai 2021 kann wieder eine Arbeitsunfähigkeit nachvollzogen werden (Operationsbericht von Dr. med. D._____ vom 19. Mai 2021 in VB 26.8). Die Ausführungen des RAD-Arztes Dr. med. C._____, wonach der Beschwerdeführer vom Rentenbeginn am 1. April 2020 bis am 8. Juli 2020 100% arbeitsunfähig und danach bis zur Operation am 19. Mai 2021 in einer angepassten Tätigkeit 100 % arbeitsfähig gewesen sei (E. 2.), sind vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Dem widersprechende Einschätzungen von behandelnden Ärzten oder Kreisärzten liegen sodann nicht vor.