Grundlage der Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit Taggelder, solange noch eine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes erwartet werden kann (vgl. Art. 19 Abs. 1 UVG; vgl. auch Art. 16 Abs. 1 und 2 UVG i. V. m. Art. 6 ATSG). Erst danach erfolgt eine Invaliditätsgradberechnung gestützt auf die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit (vgl. auch MARKUS SCHMID, in: Kommentar zum schweizerischen Sozialversicherungsrecht, UVG, Marc Hürzeler/Ueli Kieser [Hrsg.], 2018, N. 3 zu Art. 16 UVG mit Hinweis u. a. auf das Urteil des Bundesgerichts 9C_125/2009 vom 19. März 2010 E. 3.3.2).