5. 5.1. Vorab ist, was das Vorbringen des Beschwerdeführers betrifft, wonach ihm die Suva Taggelder bei einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit für die Dauer vom 24. April 2019 bis am 30. September 2022 ausgerichtet habe (Beschwerde S. 9; E. 4.), auf die Unterschiede zwischen der Unfall- und der Invalidenversicherung hinzuweisen. Die Unfallversicherung leistet auf der -5-