Diese sei von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit vom 19. Mai 2021 bis am 16. Februar 2022 nach der Valgisationsteotomie (Bericht von Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 17. Februar 2022) und einer ebensolchen vom 6. April bis am 18. Mai 2022 nach der Osteosynthesematerialentfernung (Bericht von Dr. med. D._____ vom 20. Mai 2022) unterbrochen worden. Angepasst sei eine körperlich leichte bis mittelschwere, wechselbelastende Tätigkeit mit seltenem Begehen von Treppen, ohne Besteigen von Leitern und Gerüsten oder Begehen von unebenem Gelände und ohne Tätigkeiten in Zwangshaltung wie Kauern oder Knien (VB 35).