Diese Einschätzung lasse sich mit der körperlichen Schwere der im Stehen auszuübenden Tätigkeit begründen. Mit Ablauf des Wartejahres per 1. April 2020 habe in einer angepassten Tätigkeit bis am 8. Juli 2020 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (kreisärztliche Untersuchung vom 8. Juli 2020) und anschliessend bis aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit bestanden.