Darüber hinaus ist den Arbeitsverträgen nicht zu entnehmen, zu welchem Pensum die beiden Arbeitnehmer angestellt wurden oder ob fixe Arbeitszeiten bestanden. Die Arbeitnehmer sind gemäss ihrem Arbeitsvertrag jedoch angehalten, unter anderem über die täglich geleisteten Stunden Buch zu führen, wobei der Lohn entsprechend dieser "Time Sheets" vergütet werde (VB 289 f.). Die Beschwerdeführerin beantragte für die Arbeitnehmer zudem eine Arbeitserlaubnis für Q._____ von 90 Tagen ab dem 19. März 2020 bzw. 22. März 2020 (VB 291 ff., 295 ff.).