Aus den Arbeitsverträgen (vgl. "Workorder", VB 289 f.) dieser Arbeitnehmer ist ersichtlich, dass sie zu einem Stundenlohn von Fr. 42.00 bzw. € 60.00 angestellt wurden und ein Maximum von zehn Arbeitsstunden pro Tag zu leisten hatten. Gemäss den Arbeitsverträgen wurden die beiden Arbeitnehmer seit dem 9. März 2020 bzw. 16. März 2020 für die Dauer des Projekts angestellt. Ihre "Working Hours" würden dabei von der Notwendigkeit des Projekts abhängen ("Upon Project demands"). Darüber hinaus ist den Arbeitsverträgen nicht zu entnehmen, zu welchem Pensum die beiden Arbeitnehmer angestellt wurden oder ob fixe Arbeitszeiten bestanden.