Gemäss AVIG-Praxis ALE ist Arbeit auf Abruf in der Regel ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das sich durch unregelmässige Arbeitszeiten auszeichnet. Die arbeitnehmende Person übt dabei die Tätigkeit aus, wenn der Arbeitgeber ihre Dienste verlangt. Die Anzahl entlöhnter Arbeitsstunden hängt somit von den Ansprüchen und Bedürfnissen des Arbeitgebers ab (Rz. B95). 3.3.2. Aus den Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin mit der D._____ Ltd ein Joint Venture Agreement getroffen hat (vgl. VB 263 ff., 285 ff.). Beide Parteien stehen als Joint Venture mit der E._____ Ltd. in einem -6-