zwei Jahre alten Unterlagen abgestellt werden kann. 4.2. Die Beschwerdegegnerin reichte im Beschwerdeverfahren eine Stellungnahme des Arztes des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) Dr. med. G._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie, vom 8. April 2024 (VB 160) sowie eine ergänzende Stellungnahme des Abklärungsdienstes vom 12. April 2024 (VB 164) ein. Soweit Dr. med. G._____ vorbringt, der Beschwerdeführer sei gemäss den vorliegenden Unterlagen nach einem Sturz ca. am 10. Dezember 2023 bereits in der Klinik wieder -7-